Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 09.03.2016 - 2-13 S 225/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
§ 139 BGB, § 28 WEG, § 21 Abs. 7 WEG
§ 139 BGB, § 28 WEG, § 21 Abs. 7 WEG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Fehlerhafte Einzelabrechnung führt zur Gesamtnichtigkeit der Abrechnungsspitze; §§ 28 Abs. 3 WEG; 139 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gesamtabrechnung trotz fehlerhafter Einzelabrechnung gültig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Teilbarkeit von Gesamt- und Einzelabrechnung? (IMR 2016, 204)
Verfahrensgang
- AG Hanau, 22.11.2013 - 32 C 101/13
- LG Frankfurt/Main, 09.03.2016 - 2-13 S 225/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12
Wohnungseigentum: Notwendiger Inhalt einer Gesamtjahresabrechnung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.03.2016 - 13 S 225/13
Ein derartiger Vermögensstatus ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur NJW 2014, 145 [BGH 11.10.2013 - V ZR 271/12] ) allerdings nicht Gegenstand der Beschlussfassung. - BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11
Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.03.2016 - 13 S 225/13
Hierauf kommt es allerdings nicht an, da aufgrund der Ungültigerklärung von einzelnen Positionen der Einzelabrechnung auch die Abrechnungsspitze, als das Ergebnis der Einzelabrechnungen - für alle betroffenen Jahresabrechnungen - für ungültig zu erklären ist (vgl BGH NJW 2012, 2648 [BGH 11.05.2012 - V ZR 193/11] ).
- LG Frankfurt/Main, 31.05.2017 - 13 S 135/16
Beschlussfassung über Jahresabrechnung umfasst auch Abrechnungsspitze!
Insbesondere kann- jedenfalls bei der Ungültigerklärung erheblicher Positionen - dies dazu führen, dass aus der aufrecht erhaltenen Rumpfabrechnung und den geschuldeten Vorauszahlungen aus dem Wirtschaftsplan ein (erhebliches) Guthaben des Wohnungseigentümers entsteht, welches ggf. - bei vollständiger Begleichung der geschuldeten Vorauszahlungen - zu einem Zahlungsanspruch des Wohnungseigentümers führen würde (vgl. dazu Kammer ZMR 2016, 559; zustimmend Riecke MDR 2017, 190, 194; Dötsch IMR 2016, 204; ausf. dazu Schultzky ZMR 2008, 757, 760).